Rechtsprechung
VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 22-IV-09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 22.12.2008 - 6 O 4316/08
- VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 22-IV-09
- VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 22-IV-09
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 22-IV-09
Die Justizgewährungsgarantie steht jeder Partei zu, die in bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten die Verletzung einer Rechtsposition geltend macht, die ihr die Rechtsordnung gewährt (vgl. BVerfGE 88, 118 [123]; 107, 395 [406 f.]; 116, 135 [150]).Beschränkungen von Rechtsschutzbegehren durch die Schaffung besonderer formeller Voraussetzungen sind damit grundsätzlich zulässig, dürfen den einzelnen Rechtsuchenden aber nicht unverhältnismäßig belasten (vgl. BVerfGE 88, 118 [123 f.]; 93, 99 [107 f.]; BVerfGK 1, 217 [219]).
Er hat die Prozessordnungen so auszulegen und anzuwenden, dass keine Widersprüche zu den materiellen Gewährleistungen des Grundrechts entstehen (vgl. BVerfGE 88, 118 [125]; BVerfGK 1, 217 [219]).
- BVerfG, 30.06.2003 - 1 BvR 2022/02
Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Aussetzung eines …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 22-IV-09
Beschränkungen von Rechtsschutzbegehren durch die Schaffung besonderer formeller Voraussetzungen sind damit grundsätzlich zulässig, dürfen den einzelnen Rechtsuchenden aber nicht unverhältnismäßig belasten (vgl. BVerfGE 88, 118 [123 f.]; 93, 99 [107 f.]; BVerfGK 1, 217 [219]).Er hat die Prozessordnungen so auszulegen und anzuwenden, dass keine Widersprüche zu den materiellen Gewährleistungen des Grundrechts entstehen (vgl. BVerfGE 88, 118 [125]; BVerfGK 1, 217 [219]).
- BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 22-IV-09
Beschränkungen von Rechtsschutzbegehren durch die Schaffung besonderer formeller Voraussetzungen sind damit grundsätzlich zulässig, dürfen den einzelnen Rechtsuchenden aber nicht unverhältnismäßig belasten (vgl. BVerfGE 88, 118 [123 f.]; 93, 99 [107 f.]; BVerfGK 1, 217 [219]).
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 22-IV-09
Bei der Auslegung und Anwendung der vom Gesetzgeber bereit gestellten verfahrensrechtlichen Instrumente des Eilrechtsschutzes sind die Fachgerichte gehalten, diesen Maßgaben zu entsprechen (vgl. BVerfGE 93, 1 [13 f.]; siehe auch BVerfG NJW 2002, 3691). - BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 22-IV-09
Die Justizgewährungsgarantie steht jeder Partei zu, die in bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten die Verletzung einer Rechtsposition geltend macht, die ihr die Rechtsordnung gewährt (vgl. BVerfGE 88, 118 [123]; 107, 395 [406 f.]; 116, 135 [150]). - BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
Gleichheit im Vergaberecht
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 22-IV-09
Die Justizgewährungsgarantie steht jeder Partei zu, die in bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten die Verletzung einer Rechtsposition geltend macht, die ihr die Rechtsordnung gewährt (vgl. BVerfGE 88, 118 [123]; 107, 395 [406 f.]; 116, 135 [150]). - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 22-IV-09
(2) Die Garantie effektiven Rechtsschutzes umfasst auch die Verfügbarkeit einstweiliger Rechtsschutzformen, wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, die mit der Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr zu korrigieren wären (vgl. für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt: BVerfGE 46, 166 [177 ff.]; 79, 69 [74 f.]). - BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00
Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung einstweiligen Rechtsschutzes …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 22-IV-09
Bei der Auslegung und Anwendung der vom Gesetzgeber bereit gestellten verfahrensrechtlichen Instrumente des Eilrechtsschutzes sind die Fachgerichte gehalten, diesen Maßgaben zu entsprechen (vgl. BVerfGE 93, 1 [13 f.]; siehe auch BVerfG NJW 2002, 3691). - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 22-IV-09
(2) Die Garantie effektiven Rechtsschutzes umfasst auch die Verfügbarkeit einstweiliger Rechtsschutzformen, wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, die mit der Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr zu korrigieren wären (vgl. für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt: BVerfGE 46, 166 [177 ff.]; 79, 69 [74 f.]). - VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 118-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 22-IV-09
Unabhängig davon, ob sich eine in die organisierte Staatlichkeit eingefügte Landtagsfraktion auf die materiellen Grundrechtsverbürgungen der Art. 20 Abs. 1 und Art. 18 Abs. 3 SächsVerf berufen kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 118-IV-08), legt die Beschwerdeführerin schon nicht nachvollziehbar dar, weshalb die Schutzbereiche der als verletzt angesehenen Grundrechte von den angegriffenen Gerichtsentscheidungen berührt sein könnten.
- LSG Sachsen, 12.07.2016 - L 11 SF 50/15
Entschädigungsverfahren; Entschädigung für unangemessene Verfahrensdauer in …
Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf richtet sich nicht allein an den Richter, sondern an die gesamte öffentliche Gewalt (SächsVerfGH, Beschluss vom 25.09.2009 - Vf. 22-IV-09 - juris RdNr. 17). - VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 20-IV-14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Eilantrages zur …
Bei der Auslegung und Anwendung der vom Gesetzgeber bereit gestellten verfahrensrechtlichen Instrumente des Eilrechtsschutzes sind die Fachgerichte gehalten, diesen Maßgaben zu entsprechen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 22-IV-09). - VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 178-IV-20 Die Garantie effektiven Rechtsschutzes umfasst auch die Verfügbarkeit einstweiliger Rechtsschutzformen, wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, die mit der Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr zu korrigieren wären (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 133-IV-20 [HS]; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 130-IV-20 [HS]/Vf. 131-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 15. Juni 2017 - Vf. 81-IV17; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 22-IV-09).
Bei der Auslegung und Anwendung der vom Gesetzgeber bereitgestellten verfahrensrechtlichen Instrumente des Eilrechtsschutzes sind die Fachgerichte gehalten, diesen Maßgaben zu entsprechen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 22-IV-09).
- VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 133-IV-20 Bei der Auslegung und Anwendung der vom Gesetzgeber bereitgestellten verfahrensrechtlichen Instrumente des Eilrechtsschutzes sind die Fachgerichte gehalten, diesen Maßgaben zu entsprechen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 22-IV-09).
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 130-IV-20
Geltendmachung der gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in …
Die Garantie effektiven Rechtsschutzes umfasst auch die Verfügbarkeit einstweiliger Rechtsschutzformen, wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, die mit der Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr zu korrigieren wären (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2017 - Vf. 81-IV-17; Beschluss vom 22. Mai 2014 - Vf. 20-IV-14 [HS]/Vf. 21-IV-14 [e.A.]; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 22-IV-09). - VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 81-IV-17 aa) Die Garantie effektiven Rechtsschutzes umfasst auch die Verfügbarkeit einstweiliger Rechtsschutzformen, wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, die mit der Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr zu korrigieren wären (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Mai 2014 - Vf. 20-IV-14 [HS]/Vf. 21-IV-14 [e.A.]; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 22-IV-09; BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1977, BVerfGE 46, 166 [177 ff.]; Beschluss vom 25. Oktober 1988, BVerfGE 79, 69 [74 f.]).
- OVG Sachsen, 20.04.2012 - 5 B 193/12
Stiftung, Gedenkstätte, Hausrecht, Missbrauch
4 Die Antragstellerin ist gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen des Sächsischen Landtages (SächsFraktG) eine parteifähige und rechtlich selbstständige Vereinigung des Parlamentsrechts, die - wie jede natürliche und juristische Person - Inhaber eigener Ansprüche sein kann (SächsVerfGH, Beschl. v. 25. September 2009 - Vf. 22-IV-09 -, juris Rn. 14) und mithin auch die hier streitige Führung für ihre acht Mitglieder und weitere Personen des (insgesamt zehn bis fünfzehn Personen) buchen kann.